Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen gehört zu den wiederkehrenden Aufgaben, die in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlässlich organisiert sein müssen. Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter ist sie ein Dauerthema: Sie soll gleichbleibend gut umgesetzt sein, die Eigentümer zufriedenstellen, rechtlich sauber beschlossen und wirtschaftlich abgerechnet werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Flächen regelmäßig zu reinigen sind, welche Organisationsmodelle sich bewähren, wie sich die Kosten einordnen lassen und worauf Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters achten sollten.
Welche Gemeinschaftsflächen regelmäßig zu reinigen sind
Als Gemeinschaftsflächen gelten alle Bereiche, die nicht zum Sondereigentum einzelner Eigentümer gehören und von allen Bewohnern genutzt werden. Diese Flächen unterliegen einem dauerhaften Reinigungs- und Pflegebedarf:
- Treppenhaus und Flure: stark frequentierte Kernbereiche mit Stufen, Podesten, Handläufen und Sockelleisten
- Eingangsbereich: Eingangstür, Fußmatten, Schmutzfangzonen und Briefkastenanlage
- Keller und Kellergänge: Durchgänge, Lichtschächte und gemeinschaftlich genutzte Abstellbereiche
- Waschküche und Trockenraum: Böden, Oberflächen und gemeinschaftliche Geräte
- Aufzug: Kabine, Türen, Bedienelemente und Kontaktflächen
- Tiefgarage und Stellplätze: Fahrgassen, Böden, Entwässerungsrinnen und Zufahrten
- Außenanlagen und Wege: Zugänge, Innenhöfe, Grünflächen sowie im Winter geräumte Flächen
Wie häufig jede Fläche zu reinigen ist, hängt von der Nutzung ab. Das Treppenhaus benötigt in der Regel den engsten Turnus, während Keller oder Waschküche seltener, dafür gründlicher gepflegt werden. Eine bedarfsgerechte Planung verbindet die laufende Unterhaltsreinigung mit größeren Intervall-Maßnahmen wie der periodischen Gebäudereinigung stärker beanspruchter Bereiche.
Organisationsmodelle: Putzplan oder professioneller Dienstleister
Für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen gibt es im Wesentlichen zwei Modelle.
Reinigung durch die Bewohner per Putzplan: Die Eigentümer oder Mieter übernehmen abwechselnd die Reinigung, geregelt über einen Wochenplan. Das spart zunächst Kosten, führt in der Praxis aber häufig zu Schwierigkeiten:
- unterschiedliche Vorstellungen von Sauberkeit sorgen für Unmut
- bei Urlaub, Krankheit oder Berufstätigkeit bleibt die Reinigung liegen
- nicht jeder Bewohner kann oder möchte die Aufgabe übernehmen
- das Ergebnis schwankt und wird zum wiederkehrenden Streitthema in der Gemeinschaft
Beauftragung eines professionellen Dienstleisters: Ein gewerblicher Reinigungsdienst sorgt für ein gleichbleibend hohes, dokumentierbares Ergebnis zu festen Terminen – unabhängig davon, wer gerade verhindert ist. Das nimmt die Reinigung als Konfliktquelle aus der Hausgemeinschaft heraus und entlastet die Verwaltung spürbar. Eine professionelle Treppenhausreinigung lässt sich exakt auf den tatsächlichen Bedarf des Objekts abstimmen und bei Bedarf jederzeit anpassen.
Gerade in Eigentümergemeinschaften mit vielen Parteien oder heterogener Bewohnerschaft ist die professionelle Lösung meist die ruhigere und planbarere Variante – und für die Verwaltung der deutlich geringere Aufwand.
Kosten der Reinigung als umlagefähige Betriebskosten
Die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zählen typischerweise zu den umlagefähigen Betriebskosten. Im Mietverhältnis können sie unter den im Mietvertrag vereinbarten Voraussetzungen auf die Mieter umgelegt werden; in der WEG werden sie über das Hausgeld nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Eigentümer verteilt.
Maßgeblich sind dabei stets die konkrete Vereinbarung und die geltende Rechtslage. Beauftragt die Gemeinschaft einen externen Dienstleister, treten dessen Kosten an die Stelle der Eigenleistung – sofern dies gedeckt und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gewahrt ist. Da es im Detail auf den Einzelfall ankommt, sollten Sie offene Fragen zur Umlage im Zweifel fachkundig prüfen lassen.
Hinweis: Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Beschlussfassung in der WEG: kurz eingeordnet
Die Beauftragung eines Reinigungsdienstleisters für die Gemeinschaftsflächen ist eine Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung. In aller Regel entscheidet die Eigentümerversammlung über die Vergabe – etwa durch Beschluss über den Reinigungsumfang, die Auswahl des Anbieters oder die Ermächtigung der Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
In der Praxis bewährt sich folgendes Vorgehen:
- Bedarf ermitteln: Flächen, Reinigungsumfang und sinnvolle Intervalle festlegen
- Angebote einholen: vergleichbare Leistungsbeschreibungen mehrerer Anbieter
- Beschluss vorbereiten: Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerversammlung
- Vergabe umsetzen: Beauftragung und Vertragsschluss durch die Verwaltung
Wie ein Beschluss im konkreten Fall zu fassen ist und welche Mehrheiten gelten, richtet sich nach der jeweiligen Rechtslage und den Vereinbarungen der Gemeinschaft. Auch hier gilt: Diese Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Vorteile für Verwalter: ein Ansprechpartner für alle Leistungen
Für Hausverwaltungen liegt der größte Mehrwert eines professionellen Dienstleisters in der Bündelung. Statt mehrere Gewerke einzeln zu koordinieren, haben Sie einen Ansprechpartner für die gesamte Objektbetreuung:
- Reinigung der Gemeinschaftsflächen im vereinbarten Turnus
- Hausmeisterservice für kleine Reparaturen, Kontrollgänge und allgemeine Objektpflege
- Gartenpflege für Grünflächen, Hecken und Außenanlagen
- Winterdienst für Räum- und Streumaßnahmen in der kalten Jahreszeit
Diese Bündelung bringt mehrere Vorteile: weniger Schnittstellen und Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten, eine nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen und eine verlässliche Betreuung – auch über mehrere Objekte hinweg. Das verschafft Verwaltern Planungssicherheit und entlastet das Tagesgeschäft erheblich.
Worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten
Damit die Zusammenarbeit langfristig reibungslos läuft, lohnt es sich, bei der Auswahl auf einige Punkte zu achten:
- Klare Leistungsbeschreibung: Welche Flächen werden in welchem Turnus gereinigt? Ein detailliertes Leistungsverzeichnis schafft Verbindlichkeit.
- Transparente Preise: nachvollziehbare Kalkulation ohne versteckte Zusatzkosten
- Zuverlässigkeit und Vertretung: feste Termine und eine geregelte Vertretung bei Ausfällen
- Dokumentation: Nachweise über erbrachte Leistungen, etwa für die Eigentümerversammlung
- Erreichbarkeit: ein fester Ansprechpartner für Rückfragen und kurzfristige Anliegen
- Versicherung und Referenzen: ausreichender Versicherungsschutz und Erfahrung mit vergleichbaren Objekten
- Flexibilität: die Möglichkeit, den Umfang bei Bedarf anzupassen oder weitere Leistungen zu ergänzen
- Regionale Nähe: ein Dienstleister vor Ort reagiert schneller und kennt die örtlichen Gegebenheiten
Ein Anbieter, der Reinigung, Hausmeisterservice und Außenpflege aus einer Hand abdeckt, vereinfacht zudem die spätere Erweiterung der Zusammenarbeit – ohne neue Vertragspartner suchen zu müssen.
Häufige Fragen
Welche Flächen in der WEG müssen regelmäßig gereinigt werden?
Zu den typischen Gemeinschaftsflächen zählen Treppenhaus, Flure, Eingangsbereich, Keller, Waschküche, Aufzug, Tiefgarage sowie die Außenanlagen und Wege. Wie oft jede Fläche zu reinigen ist, hängt von der Nutzungsintensität ab – das Treppenhaus benötigt meist den engsten Turnus.
Ist ein Putzplan unter den Bewohnern oder ein Dienstleister besser?
Ein Putzplan spart zunächst Kosten, führt aber häufig zu schwankender Qualität und Konflikten in der Hausgemeinschaft. Ein professioneller Dienstleister liefert ein gleichbleibendes, dokumentierbares Ergebnis zu festen Terminen und entlastet die Verwaltung. Gerade in größeren Gemeinschaften ist das die planbarere Lösung.
Sind die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen umlagefähig?
In der Regel zählen sie zu den umlagefähigen Betriebskosten und werden in der WEG über das Hausgeld nach dem geltenden Verteilungsschlüssel verteilt. Maßgeblich sind jedoch die konkrete Vereinbarung und die Rechtslage. Lassen Sie Einzelfragen im Zweifel fachkundig prüfen.
Wer entscheidet über die Beauftragung eines Reinigungsdienstes in der WEG?
Üblicherweise entscheidet die Eigentümerversammlung über die Vergabe – etwa durch Beschluss über Umfang und Anbieter oder durch Ermächtigung der Verwaltung zum Vertragsschluss. Welche Mehrheiten und Formvorschriften im Einzelfall gelten, richtet sich nach der Rechtslage und den Vereinbarungen der Gemeinschaft.
Gemeinschaftsflächen zuverlässig betreut
Saubere und gepflegte Gemeinschaftsflächen erhalten den Wert der Immobilie, sorgen für ein gutes Miteinander und ersparen der Verwaltung viele Diskussionen. Mit einem festen Dienstleister haben Sie die Reinigung, den Hausmeisterservice und die Außenpflege aus einer Hand – verlässlich und dokumentiert.
MK Gebäudereinigung & Hausmeisterservice aus Filderstadt betreut Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in Filderstadt, auf den Fildern und im Raum Stuttgart – mit festen Terminen, einem persönlichen Ansprechpartner und einem auf Ihr Objekt abgestimmten Leistungsumfang. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.